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EPICUR - Uniform Resource Name (URN) - Strategie der Deutschen Nationalbibliothek
EPICUR: Uniform Resource Name (URN) - Strategie der Deutschen Nationalbibliothek
Stabile Referenzen auf digitale Objekte z. B. in Informationssystemen
wie Online-Katalogen oder Bibliografien können nur erzeugt werden, wenn
ein normiertes, persistentes Adressierungsschema wie das der Uniform Resource
Names (URNs) verwendet wird. Die Dauerhaftigkeit eines solchen
Adressierungsschemas kann jedoch nicht allein nur durch deren Anwendung
im lokalen Kontext sichergestellt werden.
Die Deutsche Nationalbibliothek verfolgt im Rahmen des EPICUR-Projektes das Ziel,
die Basis für kooperativ anwendbare Konventionen zur URN-Verwaltung
und -Auflösung zu schaffen, damit die Vorteile von URNs als Standard
konsequent genutzt werden können wie z. B. als Referenzen, Suchkriterium
oder Zugriffsmechanismus auf das Objekt. Zusätzlich werden
Qualitätsmerkmale für die Anwendung von URNs aus dem
Namensraum "nbn:de" ("National Bibliography Number" für Deutschland) spezifiziert.
Die im folgenden formulierte URN-Strategie richtet sich primär an
Institutionen wie z.B. Bibliotheksverbünde, Verlage, Informationsprovider,
Universitätsbibliotheken, die URNs vergeben und anwenden möchten.
Es ist gleichzeitig auch als Informationsgrundlage für einen
allgemeinen Anwenderkreis gedacht.
1. Was ist das Ziel der URN-Strategie?
Die Deutsche Nationalbibliothek bietet allen Anwendern von URNs aus dem
Namensraum "nbn:de" organisatorische und technische
Rahmenbedingungen, um URNs zu vergeben, zu verwalten und aufzulösen.
Mit URNs wird der dauerhafte Zugriff auf das Objekt sichergestellt.
Gewährleistet wird dieser Zugriff durch die technische
Hochverfügbarkeit des URN-Dienstes und durch die stabile Archivierung
der Objekte.
URNs werden in nationalen und internationalen Nachweissystemen wie z.B.
Bibliografien, Katalogen und Suchmaschinen nachgewiesen und sind über
bibliografische Austauschformate transportierbar.
Die URN-Aktivitäten der Deutschen Nationalbibliothek sind in internationale
Initiativen, Projekte und Gremien wie z.B. CDNL Working Group "Persistent
Identifiers", CENL Working Group on Networking Standards eingebunden und
basieren national auf überregional, kooperativ abgestimmten Verfahren
mit den Bibliotheksverbünden.
2. Wofür können URNs vergeben und verwaltet werden?
2.1 Definition "digitales URN-Objekt"
Im Rahmen des URN-Managements wird unter dem Begriff "digitales Objekt" eine Einheit verstanden, für die eine URN vergeben werden kann.
Eine Einheit bezieht sich im derzeitigen Stand auf eine statische Publikation
wie z.B. monografische Online-Ressourcen. Eine Lösung für dynamische,
fortlaufende Publikationen, insbesondere Zeitschriften wird noch entwickelt.
Dazu existieren Denkansätze. Die kleinste Einheit des digitalen Objektes
ist über einen im Internet allgemein verwendbaren Zugriffsmechanismus
wie z.B. URL adressierbar.
2.2 Granularität und Ausprägung der Objekte
Eine URN verweist auf mindestens eine URL des Gesamtobjektes, über die
ein Objekt adressiert wird. Eine URN kann auch mehrere Kopien desselben
Objektes, die über verschiedene URLs zugänglich sind, verwalten
sowie unterschiedliche Präsentationsformate der Objekte einschliessen.
URNs können für adressierbare Teilobjekte vergeben werden.
2.3 URN-Objekte
Zu den Objekten, für die URNs aus dem Namensraum "nbn:de"
vergeben werden können, zählen diejenigen, die:
- gegenwärtig in der Deutschen Nationalbibliothek archiviert werden. Dazu zählen:
- Online-Hochschulschriften
- Online-Publikationen von Verlagen und verlegenden Stellen
- zukünftig von der Deutschen Nationalbibliothek archiviert werden.
Netzpublikationen, die in der Deutschen Nationalbibliothek archiviert werden, sollen
eine URN (nbn:de) erhalten, auch solche die zum Zeitpunkt der Archivierung
einen DOI oder anderen Persistent Identifier haben.
- auf zertifizierten Dokumentenservern (
z.B. Bestrebungen von DINI) verwaltet werden mit
einer Perspektive der dauerhaften Verfügbarkeit durch
Langzeitarchivierung.
In diesem Fall muss die Aktualität der URLs durch einen Workflow
garantiert werden. Workflow wird im Sinne eines festen Verfahrens zwischen
der Deutschen Nationalbibliothek und einer Institution, die für einen
Namensraum verantwortlich ist, verwendet. Eine Institution ist verpflichtet,
nach Identifizierung inaktiver URLs
durch einen URL-Check, der zentral
von der Deutschen Nationalbibliothek im Rahmen des URN-Managements durchgeführt
wird, so schnell wie möglich* die neue, gültige URL an der Deutschen
Nationalbibliothek zu registrieren. Aussagen zur technischen Realisierung finden
sich unter Punkt 5 "Welche Standard(Schnittstellen) stehen
zur technischen Realisierung zur Verfügung?".
*Die Festlegung auf z.B. X Arbeitstage muss noch spezifiziert werden.
Alternativ ist die Implementierung einer geeigneten Schnittstelle zur
automatisierten Meldung an die Deutsche Nationalbibliothek denkbar. Im EPICUR-Projekt
ist dies bereits berücksichtigt worden. Die diesen Anforderungen
entsprechende Schnittstelle wird
seitens der Deutschen Nationalbibliothek implementiert.
3. Wie werden URNs (nbn:de) vergeben und verwaltet?
URNs bestehen aus mehreren hierarchisch aufgebauten Teilbereichen.
Dazu zählen der Namensraum wie z.B. "nbn", der sich wiederum
aus mehreren untergeordneten Unternamensräumen wie z.B. "de"
zusammensetzen kann. Für den Teilbereich des Namensraumes "nbn",
für den die Deutsche Nationalbibliothek verantwortlich ist, wird die auf
internationaler Ebene begonnene hierarchische Strukturierung auf
nationaler
Ebene fortgeführt.
3.1 Vergabe von URN (nbn:de) Unternamensräumen
Die Vergabe eines URN-Unternamensraumes erfolgt zentral bei der Deutschen Nationalbibliothek.
Innerhalb dieses Unternamensraumes können URNs individuell und
entsprechend dem aktuellen Bedarf vergeben werden, wobei Richtlinien
zur Strukturierung einer URN eingehalten werden müssen.
3.2 Vergabe der vollständigen URN
Bibliotheken, die einem Bibliotheksverbund angehören,
strukturieren URNs nach folgendem Muster
urn:nbn:de:[Bibliotheksverbund]*:[Bibliothekssigel]-[eindeutige Produktionsnummer][Prüfziffer]
Beispiel:
urn:nbn:de:gbv:089-3321752945
*Institutionen aus dem Verantwortungsbereich des BSZ verwenden zur
Bezeichnung des URN-Unternamensraumes der Bibliotheksverbünde das
Kürzel "bsz", NICHT "swb".
Institutionen, die sich nicht in die organisatorische Struktur der
Bibliotheksverbünde einordnen wie z.B. Verlage oder im Fall einer
kooperativen NBN-Vergabe ihren Sitz nicht in Deutschland haben, beantragen
bei der Deutschen Nationalbibliothek einen eigenen Unternamensraum. Dieser wird in
Form einer vierstelligen
Zahlenkombination strukturiert:
urn:nbn:de:[vierstellige Ziffer]-[eindeutige Produktionsnummer][Prüfziffer]
Beispiel:
urn:nbn:de:0001-00016
3.3 URN-Registrierung
Die dezentral vergebenen URNs sowie die zugehörigen URLs sollen
innerhalb von 24 Stunden nach deren Veröffentlichung auf einem
Dokumentenserver direkt an die Deutsche Nationalbibliothek gemeldet werden. Dies betrifft jedoch nur die URN-relevanten Informationen. Die reguläre Metadaten-Meldung an die Deutsche Nationalbibliothek ist davon ausgeschlossen.
Die Lieferfrist von 24 Stunden muss auch eingehalten werden, sofern die
URN-Erstmeldung über eine Drittinstitution wie z.B. regionale
Aggregatoren erfolgt.
3.4 Dienstleistungen der Deutschen Nationalbibliothek
Folgende Dienstleistungen werden von der Deutschen Nationalbibliothek im Rahmen des
URN-Managements übernommen:
- Schnittstellen zur URN-Registrierung innerhalb von 24 Stunden nach deren
Veröffentlichung auf einem Dokumentenserver,
- Regelmässiger Linkcheck der URLs auf ihre Verfügbarkeit,
- Schnittstellen zur Aktualisierung von URLs,
- Authentizitätsprüfung der Objekte durch periodische Checks,
zunächst
auf Basis des MD5-Fingerprints für Objekte bis max. 50 MB,
- Publikation der für einen Unternamensraum zutreffenden
Dienstleistungen auf dem Server der Deutschen Nationalbibliothek
(http://www.persistent-identifier.de/),
- Konfigurierbares URN-Resolving,
- Erhaltung der Stabilität der technischen Infrastruktur.
Jede für einen Unternamensraum verantwortliche Institution legt in Form
einer Leitlinie ihre Dienstleistungen fest. Diese werden von der Deutschen
Nationalbibliothek auf der Webpräsentation unter
http://www.persistent-identifier.de/ publiziert. Dazu zählen die
-
Festlegung der URN-Standardauflösung
-
Informationen, ob eine URN auf eine oder mehrere URLs verweist,
-
Vergabe von URNs für
- Gesamt- bzw. Teilobjekte,
- neue Versionen eines Objektes
- Authentizitätsprüfung der Objekte
- Gewährleistung der Archivierung oder Langzeitarchivierung der Objekte
durch eine andere Institution wie z.B. durch Langzeitarchivierung der
Deutschen Nationalbibliothek.
4. Welche Grundsätze und Empfehlungen existieren im Rahmen des URN-Managements?
4.1 Grundsätze der URN-(nbn:de) Vergabe
- URNs dürfen nur innerhalb des eigenen Verantwortungsbereiches für digitale Objekte vergeben werden. Dies gilt unabhängig von der technischen Bereitstellung der Objekte z.B. durch eine externe Institution.
- URNs werden erst gültig, nachdem sie mit den zugehörigen URLs in der Deutschen Nationalbibliothek registriert wurden.
- Werden die Objekte nachweislich z.B. durch einen sich verändernden Fingerprint inhaltlich verändert, muss eine neue URN vergeben werden.
- Eine URN darf nur einmal, also nicht dublett vergeben werden.
- Wird das digitale Objekt, für das bereits eine URN vergeben wurde, als Kopie bei einer weiteren Institution verwaltet, so muss die URN übermittelt werden. Falls die Metadaten nicht übermittelt werden, muss die betreffende Institution von der Existenz der URN in Kenntnis gesetzt werden z.B. durch Verwendung der URN als Zugriffsmechanismus auf das Objekt.
- Für eine Publikation darf nur eine URN aus dem Namensraum "nbn:de" vergeben werden.
- Die Verwendung einer Prüfziffer zur Konsistenzprüfung der Nummer ist bei einer dezentralen URN-Vergabe und zentralen URN-Registrierung erforderlich. Es wird ein Prüfalgorithmus verwandt http://www.persistent-identifier.de/?link=316.
- Werden digitale Objekte auf Dokumentservern verwaltet und nicht zusätzlich archiviert, können alle registrierten URLs permanent inaktiv werden. In diesem Fall muss eine Meldung an die Deutsche Nationalbibliothek erfolgen. Eine URN wird ungültig. Der Resolver weist diese Information als Antwort auf einen Request aus. Die URN darf in diesem Fall nicht für eine andere Publikation wieder verwendet werden.
4.2 Empfehlungen
URN-Vergabe
- URNs sollten so nah wie möglich am Objekt vergeben werden, d.h. sie sollten auf die URL, welche direkt auf das Objekt verweist, zeigen.
- Der in der URN verwendete Zeichensatz sollte einfach gehalten werden, um aufwändige Konvertierungen bei Verwendung von Sonderzeichen zu vermeiden. Durch einen einfachen Zeichensatz wird die Memorierbarkeit erhöht.
Kopplung von URN mit Metadaten
- URNs sollten Bestandteil der Metadaten sein. Das bedeutet, dass eine URN während des Vergabeprozesses in die Metadaten des betroffenen Objektes integriert werden sollte.
- Sofern die Objekte dem Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek entsprechen, wäre es wünschenswert, Vorkehrungen zu treffen, damit diese Metadaten an die Deutsche Nationalbibliothek gemeldet werden können bzw. Die Deutsche Nationalbibliothek die Möglichkeit erhält, die Metadaten über geeignete Schnittstellen zu beziehen.
4.3 Empfehlungen zur URL-Strukturierung
Es sollte ein Zeichensatz gemäss RFC 1738 für URLs verwendet werden, damit URLs sicher durch einen Linkcheck überprüft werden können. Sonderzeichen wie z.B. Leerzeichen, Umlaute müssten hexadezimal dargestellt oder möglichst vermieden werden*.
*RFC 2396 Uniform Resource Identifier: Generic Syntax; RFC 1738 Uniform Resource Locators
5. Welche Standard(Schnittstellen) stehen zur technischen Realisierung der URN-Verwaltung zur Verfügung?
Mindeststandard
Mit OAI 2.0 steht eine einfache, standardisierte Schnittstelle zur Verfügung, über die bei Implementation des EPICUR-XML-Schemas eine Automatisierung der URN-Verwaltung realisiert werden kann, die tagesaktuell ist.
Empfehlungen
Die Verarbeitung der URN-URL-Daten annähernd in Echtzeit. Dazu wird von der Deutschen Nationalbibliothek eine Schnittstelle bereitgestellt.
6. Welche Dienstleistungen des Resolvers werden angeboten?
Die primäre Funktion des Resolvers ist die Umleitung einer URN-Anfrage zum aktuellen Speicherort.
6.1 Standardverhalten des Resolvers
Wird nur eine URL zu einer URN registriert, wird diese URL vom Resolver ausgewiesen.
Bei Verwaltung mehrerer URLs zu einer URN existiert ein Standardverhalten des Resolvers zur Rückgabe der URL mit der höchsten Priorität. Dazu wird die URL bestimmt, welche standardmässig als Antwort auf eine URN-Anfrage ausgewiesen wird. Dies kann z.B. die URL des Volltextes in einem bestimmten Format wie PDF sein oder eine Frontdoor bzw. Frontpage-URL, also eines Internetdokumentes mit einer Metabeschreibung des Objektes. Falls diese URL vorübergehend oder dauerhaft nicht erreichbar ist, wird automatisch auf die URL mit der nächst niedrigeren Priorität verwiesen. Dieses Verhalten kann durch die Institution, die für einen Unternamensraum verantwortlich ist, definiert werden und gilt für den gesamten Unternamensraum.
Beispiel:
Standardanfrage*:
GET http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:gbv:089-3321752945
*ohne Parameter
Standardantwort:
Inhalt des GET-Requests http://edok01.tib.uni-hannover.de/edoks/e01dh01/332175294.pdf
6.2 Konfigurierbares Antwortverhalten des Resolvers
Falls mehrere URLs verwaltet werden, können einzelne URLs über den Resolver gezielt angesprochen werden, d.h. der Benutzer kann das Anwortverhalten des Resolvers beeinflussen.
Beispiel:
*Ziel ist die Standardisierung dieser Servicespezifikationen in Form eines RFCs.
Folgende Funktionen sind zur Steuerung des Antwortverhaltens als Reaktion des URN-Resolvers auf eine URN-Anfrage im EPICUR-Projekt vorgesehen:
- Es werden alle aktiven URLs über HTTP, in HTML oder XML kodiert, ausgegeben.
- Es kann eine URL, welche auf ein Objekt in einem bestimmten MimeType z.B. PDF verweist, angefragt werden.
- URLs einer bestimmten Institution,
- eines Archivservers oder
- eines Dokumentenservers (Original-URLs) können gezielt angesteuert werden.
- Der Verweis auf eine neuere URN-Version sowie
- die Zuordnung einer URN für ein Teildokument auf eine URN des Gesamtdokumentes ist möglich.
7. Administriert die Deutsche Nationalbibliothek URNs aus externen Namensräumen?
Interessierten Institutionen wird als technische Dienstleistung ein URN-Management für externe URN-Namensräume (nicht "nbn:de") angeboten, wobei das Ziel der einzelnen URN-Anwendungen durch die verantwortliche Institution bestimmt wird, die für diesen Namensraum verantwortlich ist.
die Deutsche Nationalbibliothek wird folgende Dienstleistungen anbieten:
- Die Registrierung von URN-relevanten Daten sowie Änderungsmeldungen erfolgen über die für den URN-Unternamensraum "nbn:de" von der Deutschen Nationalbibliothek angebotenen Schnittstellen.
- Für die URN-Auflösung kann der Dienst der Deutschen Nationalbibliothek genutzt werden.
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